Theorieunterricht
Wessum
Regelmäßige Theoriekurse: Alle Theoriestunden für den PKW Führerschein in 7 Tagen.
Ahaus
Mo + Mi ab 19.00 Uhr
Führerscheinklassen
Klasse AM
Zweirädige Kleinkrafträder
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum Max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 16
Einschluß: keiner
Klasse A1
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15kW
Mindestalter: 16
Einschluß: AM
Klasse A2
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Keine Krafträder, die von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
wurde
Mindestalter: 18
Einschluss: A1, AM
Klasse A
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
oder
- bbH über 45 km/H
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 50 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Mindestalter: 24, 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge oder 20 bei min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Einschluss: AM, A1, A2
Klasse B
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge, über 15 kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg
nicht überschreitet
Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, 18
Einschluss: AM, L
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
- Keine Prüfung aber Schulung erforderlich
Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, 18
Einschluss: keiner
Vorbesitz: Klasse B
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg aber max. 3.500 kg
Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, 18
Einschluss: keiner
Vorbesitz: Klasse B
Klasse L
Zugmaschinen
- für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH ma. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16
Einschluss: keiner
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16
Einschluss: L, AM
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klassen AM, A1, A2 oder A fallen
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg
- Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute Feststellung der Eignung erforderlich
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Einschluss: keine
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
- Befristet wie C1
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
- Befristet wie C1
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Einschluss: BE
Klasse C
Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
- Befristet auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Feststellung der Eignung erforderlich
Mindestalter: 18 mit bestandener Grundqualifikationsprüfung oder nach einer spezifischen Berufsausbildung, 21 beim Direkterwerb
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- Befristet, auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Feststellung der Eignung erforderlich
Mindestalter: 18 mit bestandener Grundqualifikationsprüfung oder nach einer spezifischen Berufdausbildung, 21 beim Direkterwerb
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E und T sowie D1E und DE sofernder Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 oder D berechtigt ist
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8m
- mit Anhänger bis max. 750 kg
- Befristet auf 5 Jahre, danach erneute Feststellung der Eignung erforderlich
Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer spefifischen Berufsausbildung, 21 beim Direkterwerb
Vorbesitz: B
Einschluss: keine
Klasse D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- Befristet wie D1
Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung, 21 beim Direkterwerb
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
Klasse D
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg
- Befristet wie D1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 23 je nach Tätigkeit und Qualifikation
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Klasse DE
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- Befristet wie D1
Mindestalter: siehe Klasse D
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E, sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
bbh=bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
zG=zulässige Gesamtmasse